Pressemeldung 30.04.2020

Während zu Beginn der Jagdzeit alle Brandenburger Jagdausübungsberechtigten (JAB) mit der Erfüllung der Abschusspläne beginnen können, stehen JAB im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit leeren Händen da. Denn ohne genehmigten Abschussplan, keine berechtigte Jagdausübung auf Rot- und Damwild.

Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg e.V., “Der Klimawandel ist für den Wald und seine Besitzer eine enorme Herausforderung, da müssen alle Beteiligten kreativ zusammenarbeiten, sonst ist das Scheitern vorprogrammiert. Die Möglichkeit zur Jagdausübung für den Wald gehört dazu.“

Wie konnte es soweit kommen?

Die planmäßige Bejagung von Schalenwild (Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild) ist eine gesetzliche Vorgabe. Alle Jagdausübungsberechtigten (JAB) im Land müssen daher jährlich zum 01.04. ihre Abschusspläne zur Genehmigung durch die untere Jagdbehörden (uJB) einreichen, wenn sie Schalenwild erlegen wollen. In den Landkreisen müssen zwischen den Behörden und den Kreisjagdbeiräten über die Plananträge Einvernehmen (Zustimmung) erzielt werden, damit die Erlegungszahlen genehmigt werden können. So läuft das auch unter Corona-Bedingungen.

Nicht so im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die dortige uJB teilte aktuell in einer Meldung vom 17.04.2020 der Öffentlichkeit mit:

Die untere Jagdbehörde weist die Jäger darauf hin, dass derzeit ausschließlich die Jagd auf Schwarzwild und Rehwild im Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend der Jagdzeitenregelungen ohne Abschussplan ausgeübt werden darf. Die Bejagung des anderen Schalenwildes (Rot-, Dam- und Muffelwild) ist erst zulässig, wenn die Abschusspläne bestätigt sind.“

Als Begründung legt die Behörde nach:

„Der Verordnungsgeber im Land Brandenburg hat im Jahr 2019, den unteren Jagdbehörden die Möglichkeit genommen, einen Termin zur Abgabe der Plananträge vor dem 01.04. festzulegen. Somit konnte eine Bearbeitung und Herbeiführung des gesetzlich geforderten Einvernehmens in der Jagdbeiratssitzung nicht vor dem Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) erfolgen. Hieraus folgt, dass bis auf weiteres keine Entscheidung zu den Plananträgen erfolgen kann.“

„So sieht behördlicher Boykott aus“, kommentiert der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Brandenburg e.V., Thomas Weber, das Verhalten der uJB in Bad Belzig. „Während in den meisten Landkreisen kreative Lösungen für die coronakonformen Jagdbeiratssitzungen gefunden wurden, schlägt sich die untere Jagbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark in die Büsche. Solches Verhalten unterstützt den klimanotwendigen Waldumbau auch mittels der Jagd leider überhaupt nicht.“

Der Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. fordert daher den zuständigen Landrat, Wolfgang Blasig (SPD), auf, in seiner Jagdverwaltung für eine nachvollziehbare Priorisierung des Verwaltungshandelns, eine gesteigerte Bürgerfreundlichkeit und für ein gerüttelt Maß Kooperationsbereitschaft intensiv zu werben. Die Abschusspläne müssen schnellstmöglich genehmigt werden.