Wo kann ich in Brandenburg Wald kaufen?

Waldflächen werden über spezialisierte Forstmakler, landwirtschaftliche Immobilienportale, regionale Netzwerke oder direkt zwischen Waldbesitzern gehandelt. In Brandenburg sind insbesondere kleinere Privatflächen am Markt.
Der Waldbesitzerverband Brandenburg selbst tritt dabei nicht als Vermittler, Makler oder Vertragspartner auf und hält sich aus konkreten Kaufgeschäften ausdrücklich heraus. Wir geben jedoch allgemeine Hinweise zur Marktsituation und zu grundlegenden Fragen rund um Walderwerb und Eigentum.

Wo kann ich in Brandenburg Wald verkaufen?

Ein Verkauf erfolgt in der Regel über Forstmakler, regionale Netzwerke oder durch direkte Ansprache benachbarter Waldbesitzer bzw. land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Der Waldbesitzerverband Brandenburg beteiligt sich nicht an Verkaufsverhandlungen und übernimmt keine Maklerfunktion. Wir informieren jedoch zu allgemeinen Rahmenbedingungen, Bewertungsgrundlagen und rechtlichen Aspekten eines Verkaufs.

Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort in forstlichen Fragen?

In Brandenburg sind die forstlichen Aufgaben flächendeckend organisiert: Es gibt 14 Forstämter des Landesbetrieb Forst Brandenburg, die den 14 Landkreisen entsprechen. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben nach dem Landeswaldgesetz, sind als untere Forstbehörde zuständig für Genehmigungen, Waldschutz, Waldbrandüberwachung und beraten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zur Bewirtschaftung ihres Waldes.

Auf der Website des Landesbetriebs finden Sie eine Übersicht aller Forstämter mit Kontaktdaten: https://forst.brandenburg.de/lfb/de/ueber-uns/forstaemter/  

Als Verband stehen wir Ihnen ebenfalls beratend zur Seite und können helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Wie werde ich Mitglied im Waldbesitzerverband Brandenburg?

Die Mitgliedschaft im Waldbesitzerverband Brandenburg kann online unter folgendem Link https://easyverein.com/public/WBVBB/applicationform/ beantragt werden. Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie weiterführende Informationen zur Mitgliedschaft. Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Mitgliedschaft steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den auf der Website angegebenen Kontaktdaten.

Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft?

Interessenvertretung – eine starke gemeinsame Stimme: Der Verband bündelt die gemeinsamen Anliegen der Waldbesitzer und vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit – auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Gemeinsam verschaffen wir dem Waldeigentum Gehör.

Netzwerk und Austausch: Mitglieder profitieren vom fachlichen Austausch und vom Wissen anderer Waldbesitzer. Veranstaltungen und regionale Kontakte fördern Dialog, Praxisnähe und gemeinsame Lösungen.

Beratung und Unterstützung: Ob Bewirtschaftung, Holzvermarktung, Förderfragen oder rechtliche Themen – der Verband bietet praxisnahe Informationen und Orientierung für eine nachhaltige und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung.

Bildungsangebote und Fortbildung: Seminare und Informationsveranstaltungen vermitteln aktuelles Fachwissen und unterstützen die Weiterentwicklung in der forstlichen Praxis.

Solidarität und Gemeinschaft: Mitgliedschaft bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Der Verband schafft Räume für Begegnung, gegenseitige Unterstützung und gemeinsamen Einsatz für den Wald.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach Mitgliedsart und Waldfläche im Land Brandenburg (Stand: Beitragsordnung ab 01.01.2024).

Einzelmitglieder

  • Grundbeitrag: 20,00 €
  • Flächenbeitrag:
    • 1,80 €/ha für die ersten 1.000 ha
    • 1,10 €/ha für jeden weiteren Hektar

Kommunen

  • Grundbeitrag: 100,00 €
  • Flächenbeitrag:
    • 1,80 €/ha für die ersten 1.000 ha
    • 1,10 €/ha für jeden weiteren Hektar

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) / Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

  • Grundbeitrag: 70,00 €
  • Flächenbeitrag:
    • 1,60 €/ha für die ersten 1.000 ha
    • 1,10 €/ha für jeden weiteren Hektar

Maßgeblich ist die beitragspflichtige Waldfläche im Land Brandenburg zum 1. Januar eines Jahres.

Welche Förderprogramme gibt es für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Brandenburg?

Das Land Brandenburg fördert forstwirtschaftliche Maßnahmen auf Grundlage der EU-MLEUV-Forst-Richtlinie.

Gefördert werden insbesondere:

  • Waldumbau und Wiederbewaldung hin zu klimastabilen Mischbeständen
  • Kultur- und Jungbestandspflege
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden, insbesondere im Waldbrandschutz

Die Antragstellung erfolgt online über die Bewilligungsbehörde Forst. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link https://forst.brandenburg.de/lfb/de/ueber-uns/bewilligungsbehoerde-forst/foerderung-forstwirtschaftlicher-vorhaben/.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder zur Antragstellung unterstützen wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.

Wie beantrage ich Fördermittel?

Anträge können ausschließlich digital über das Online-Programm Internetantragstellung Projektförderung (IAP) gestellt werden.

Für die Antragstellung ist eine Registrierung über authega erforderlich (Zertifikat, Passwort, gültige E-Mail-Adresse). Die Erstregistrierung wird durch die Bewilligungsbehörde Forst eingeleitet. Ein Aktivierungscode wird postalisch zugesandt – bitte ausreichend Bearbeitungszeit einplanen.

Informationen:
https://forst.brandenburg.de/lfb/de/ueber-uns/bewilligungsbehoerde-forst/internetantragstellung-projektfoerderung/

Videoanleitung: https://vimeo.com/1106675841

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne über unsere Geschäftsstelle.

Gibt es Schulungen oder Informationsveranstaltungen?

Ja. Der Waldbesitzerverband Brandenburg bietet regelmäßig fachliche Informations- und Austauschformate an, darunter Exkursionen, den FBG-Convent, den Kommunalwaldtag sowie den Saisonauftakt.

Aktuelle Termine und Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website unter https://waldbesitzerverband-brandenburg.de/termine-veranstaltungen.

Weitere Schulungs- und Weiterbildungsangebote bietet die Waldbauernschule Brandenburg:
https://www.waldbauernschule-brandenburg.de/aktuelles.html

Bei Fragen zur Teilnahme oder Anmeldung steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Was ist eine FBG?

Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, die ihre Waldflächen freiwillig gemeinsam bewirtschaften, um wirtschaftliche und organisatorische Vorteile zu erzielen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG).

Typische Aufgaben einer FBG:

  • Gemeinsame Holzvermarktung
  • Organisation von Forstunternehmern
  • Bündelung von Förderanträgen
  • Beratung und Betreuung der Mitglieder
  • Interessenvertretung

Gerade in Brandenburg mit vielen kleinstrukturierten Privatwäldern ermöglichen FBGs eine wirtschaftlich tragfähige und fachlich koordinierte Bewirtschaftung.

Wo finde ich eine FBG in meiner Nähe?

Eine Übersicht aller Forstbetriebsgemeinschaften im Land Brandenburg mit Kontaktdaten finden Sie im offiziellen Adressverzeichnis des Landes: service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~forstbetriebsgemeinschaften

Dort können Sie nach Ort, Name oder Landkreis filtern und so schnell eine FBG in Ihrer Nähe finden.

Kann ich zu einem persönlichen Gespräch in die Geschäftsstelle kommen?

Wir begrüßen Sie sehr gerne persönlich in unserer Geschäftsstelle – der direkte Austausch mit unseren Mitgliedern ist uns wichtig. Damit wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können, bitten wir um eine kurze vorherige Terminabstimmung per Telefon oder E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und das persönliche Gespräch mit Ihnen.