EEG-Pachtdeckel verstößt laut Di-Fabio-Gutachten gegen verfassungsrechtliche GrundsätzeAGDW und Familienbetriebe fordern Streichung aus dem Gesetz-entwurf

Der von der Bundesregierung geplante Pachtdeckel auf die Nutzung von Flächen für Windkraftanlagen verletzt im Grundgesetz verbriefte Rechte. Das geht aus einem heute veröffentlichten Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio hervor. Laut Einschätzung des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts greift der mit der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplante Pachtdeckel in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem ist die vorgesehene Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Rückwirkungsverbot vereinbar. Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit europarechtlichen Vorgaben.

Der von der Bundesregierung geplante Pachtdeckel auf die Nutzung von Flächen für Wind-kraftanlagen verletzt im Grundgesetz verbriefte Rechte. Das geht aus einem heute veröf-fentlichten Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio hervor. Laut Einschät-zung des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts greift der mit der anste-henden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplante Pachtdeckel in die Ei-gentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein und verstößt gegen den Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit. Zudem ist die vorgesehene Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Rückwirkungsverbot vereinbar. Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der Ver-einbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit europarechtlichen Vorgaben.

Ein Augenmerk der Stellungnahme von Prof. di Fabio liegt auf dem Aspekt der Vertragsfreiheit. Eigentümer und Windenergieunternehmen können die Höhe des Pachtentgelts für Windenergieflä-chen bislang vertraglich frei aushandeln. In diese frei ausgehandelten Verträge würde der Staat mit dem geplanten Pachtdeckel massiv eingreifen. Ein derart schwer wiegender Eingriff bedarf aller-dings einer besonderen Rechtfertigung, an der es laut Gutachten im Gesetzentwurf fehlt. Die Bun-desregierung macht angestrebte Kostensenkungseffekte geltend. An einem Nachweis, dass der Pachtdeckel dafür geeignet wäre, fehlt es allerdings, wie im Gutachten festgestellt wird. Angesichts des Markteingriffs durch einen Pachtdeckel bestehen laut Gutachten erhebliche Zweifel, ob die geplante Deckelung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Nach Einschätzung von Prof. Di Fabio handelt es sich beim Pachtdeckel um eine isolierte Maßnahme, die lediglich zu Verschie-bungen innerhalb der Wertschöpfungskette zu Lasten der Flächeneigentümer führe, ohne hinrei-chenden Beleg, ob damit das angestrebte Ziel zu erreichen ist.

Verstoß gegen Rückwirkungsverbot
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Pachtdeckel auch auf bereits bestehende Verträge gra-vierend auswirken würde. Grundstückseigentümer und Projektentwickler vereinbaren Pachtverträ-ge für Windenergieflächen häufig Jahre vor der eigentlichen Ausschreibung oder der Inbetrieb-nahme einer Anlage. „Die vorgesehene Ertragsbegrenzung verstößt gegen das verfassungsrecht-lich geregelte Rückwirkungsverbot ebenso wie gegen den Vertrauensschutz,“ erklärt Di Fabio.

Zudem wirft die geplante Regelung europarechtliche Fragen auf. So bestehen laut Gutachten er-hebliche Zweifel, ob der vorgesehene Pachtdeckel mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vereinbar ist, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Ausbau von Ökostrom zu beschleuni-gen und administrative sowie regulatorische Hürden abzubauen.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt
„Die sorgfältige Prüfung des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass der Pachtdeckel mit den geplanten Bestimmungen tief in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit eingreift und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, erklärt Di Fabio.

Pachtdeckel aus Gesetzentwurf streichen
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst sehen sich durch das Gutachten in ihren ernsten Bedenken gegen die geplante Regelung gestärkt. „Das Gut-achten macht deutlich: Vor einem Pachtdeckel ist zu warnen, denn er würde eine Verletzung von Eigentumsrechten bedeuten. Die legitimen Rechte der Flächeneigentümer sind jedoch zu achten“, mahnt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter betont: „Die Bereitschaft der Eigentümer, Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Diese Bereitschaft sollte keinesfalls durch unzulässige staatliche Eingriffe geschwächt werden. Bitter und Elverfeldt: „Der Bundestag sollte den Pachtdeckel im Zuge der parlamentari-schen Beratungen aufgrund der schwer wiegenden Einwände umgehend aus dem Entwurf strei-chen.“

Quelle: AGDW – Die Waldeigentümer e.V., Familienbetriebe Land und Forst e.V

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